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So erreichen Sie uns |
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Kirchenkreisamt Burgdorfer Land Im Mitteldorf 1 30938 Burgwedel |
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Tel: 05139/9975 - 0 Fax: 05139/9975 - 22 |
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Aufgaben eines Kirchenkreisamtes |
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Aufgrund landeskirchlicher Bestimmungen ist innerhalb eines Kirchenkreises ein Kirchenkreisamt (KKA) zu errichten. Ein KKA kann durch Beschlüsse der entsprechenden Gremien der Kirchenkreise und mit Genehmigung des Landeskirchenamtes auch für mehrere Kirchenkreise eingerichtet werden. |
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Dieses ist durch Beschlüsse der Kirchenkreistage in Burgdorf und Burgwedel-Langenhagen mit Wirkung zum 1. Januar 2001 geschehen. Das KKA Burgdorfer Land ist somit für die Kirchenkreise Burgdorf und Burgwedel-Langenhagen zuständig. In den Aufgaben ist ein KKA in etwa mit dem Rathaus einer Stadt/Gemeinde vergleichbar. Im Rahmen seiner Zuständigkeit nimmt das KKA Burgdorfer Land mit ca. 35 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern folgende Aufgaben wahr: Unterstützung aller kirchlichen Gremien (Kirchenkreistag, Kirchenkreisvorstand, Kirchenvorstände und Ausschüsse) |
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Die verschiedenen Aufgaben können folgenden konkreten Aufgabenfeldern zugeordnet werden: |
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Sind Sie neugierig geworden? Wir beantworten gerne Ihre Rückfragen. |
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Uwe Neumann, Leiter des Kirchenkreisamtes Burgdorfer Land |
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