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Kosten entstehen in der Regel nur dann, wenn Sie eine Amtshandlung in einer Gemeinde wünschen, in der Sie nicht gemeldet sind oder zu der sie keinen Bezug - z.B. Heimatgemeinde - haben. Dann müssen gegebenenfalls die Heizkosten, die Vergütungen für Küster und Organist(inn)en bezahlt werden. Die meisten Gemeinden bieten Taufkerzen an, manche zum Selbstkostenpreis. |
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Auch wenn keine Kosten entstehen, dürfen Sie über eine Spende aus Anlass der kirchlichen Feier nachdenken. Dies ist aber nicht verpflichtend. Ob es sich um eine Spende für Ihre Gemeinde oder einen diakonischen oder anderen kirchlichen Zweck handelt, ist Ihre Entscheidung, aber Ihre Gemeinde kann sie beraten. Wenn Sie Ihre Trau- oder Taufspende in einem verschlossenen Umschlag mit Absender übermitteln, wird Ihnen automatisch eine Spendenbescheinigung übermittelt. |
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Taufen, Trauungen und kirchliche Bestattungen werden zu geeigneten Zeiten in den Gottesdiensten der Kirchengemeinde abgekündigt. Die Gemeinde möchte so die Betreffenden im Gebet begleiten. Bitte klären Sie in den anstehenden Gesprächen einen Termin ab, der auch Ihnen geeignet erscheint. Nach allen Amtshandlungen besteht auch ein Angebot der Nacharbeit, ob nun in Phasen eines Trauerprozesses oder in den Jahren nach einer Taufe („Tauferinnerungsgottesdienst”), Sie sind eingeladen, von solchen Angeboten in Ihrer Gemeinde Gebrauch zu machen. |
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Textquelle: Pastor Wolfgang Gerts |
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